Im November 2017 gab das BAG völlig unverständlicherweise bekannt, das Gesuch der Universität Bern für ein detailliertes Forschungsprojekt zur Cannabisregulierung nicht zu bewilligen. Damit hält sich das BAG überkorrekt an das Betäubungsmittelgesetz und missachtet zwei Rechtsgutachten, die zum Schluss kommen, dass mit dem geltenden Recht ein wissenschaftlicher Pilotversuch sehr wohl möglich wäre. Zudem verkennt das BAG mit seinem Entscheid die heutige Realität und verschliesst sich einer innovativen Weiterentwicklung der Schweizer Drogenpolitik.
Zürich als Vorreiterin einer progressiven Drogenpolitik
Gerade die Stadt Zürich als Vorreiterin einer progressiven Drogenpolitik hat Interesse daran, einen anderen Umgang mit Cannabis zu finden. Der Cannabiskonsum bleibt eine gesellschaftliche Realität, die nach politischen Antworten auf der Höhe der Zeit verlangen. Die kategorische Ablehnung solcher Pilotversuche durch das BAG sind hier äusserst kontraproduktiv.
Nationalratskommission hat das Problem erkannt
Erfreulicherweise hat dies auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates erkannt und daher im Januar 2018 eine Kommissionsinitiative ergriffen, um das Betäubungsmittelgesetz dahingehend zu ergänzen, dass auch wissenschaftliche Projekte und Versuche durchgeführt werden können, die dem Zweck dienen, innovative Regulierungsansätze zum gesellschaftlichen Umgang mit dem Freizeitkonsum von Cannabis zu erproben.
Nebst dem Nationalrat wehrt sich aber auch das Stadtparlament von Bern mittels einer interfraktionellen Motion gegen diesen Entscheid des BAG. Mit dem am Mittwoch durch vier Fraktionen eingereichten Postulat, will die SP erreichen, dass der Zürcher Gemeinderat die nationalrätliche Kommission und die Stadt Bern unterstützt.