Neuorganisation der Vormundschaftsbehörde KESB
Seit dem 1. Januar 2013 sind die neuen (eidgenössischen) Bestimmungen im Zivilgesetzbuch zum Schutz der hilfsbedürftigen Personen bereits in Kraft. Das ehemalige Vormundschaftsrecht heisst jetzt neu: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Darum