Februar 14, 2013

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Neuorganisation der Vormundschaftsbehörde KESB

Seit dem 1. Januar 2013 sind die neuen (eidgenössischen) Bestimmungen im Zivilgesetzbuch zum Schutz der hilfsbedürftigen Personen bereits in Kraft. Das ehemalige Vormundschaftsrecht heisst jetzt neu: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Darum

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